|
UELI CUSTER Nach den Konzessionsentscheiden von Ende Oktober wird nun allenthalben auf Moritz Leuenberger und dem Bakom herumgehackt. Eingebrockt hat die Misere aber das Parlament. Zugegeben, die Materie ist nicht ganz einfach. Und für Parlamentsangehörige kaum besser durchschaubar als für den durchschnittlichen Medienkonsumenten. Aber auch Journalisten tun sich offenbar schwer. Das zeigte sich in der Berichterstattung im Nachgang zur Uvek- Medienkonferenz von Ende Oktober. Ein Beispiel dazu: Ein bekannter Kolumnist, der sich jede Woche mit der Welt der Medien befasst, zimmerte folgenden Satz zusammen: «Da entschied ein Bundesrat freihändig, welche privatwirtschaftlichen Unternehmen überleben durften und welche sterben mussten.» Wer so etwas schreibt, hat entweder keine Ahnung oder die Gelegenheit benutzt, einem unliebsamen Bundesrat ans Bein pinkeln zu können. Mit der Realität haben solche Aussagen jedenfalls nicht das Geringste zu tun.
Wer sich mit der Materie seit längerem und etwas vertieft befasst, dem wird schnell klar, dass das Bakom grundsätzlich einen guten Job gemacht hat. Es hat die sehr schwierigen Vorgaben des Gesetzes so in konkrete Anforderungen umgesetzt, dass deren Einhaltung einigermassen überprüfbar bleibt, ohne gegen die in der Verfassung garantierte Medienfreiheit zu verstossen. Intern wurde jedes eingereichte Dossier durch zwei Mitarbeitende unabhängig voneinander bewertet. Ausserdem sollen die umstrittenen Dossiers anschliessend nochmals auf alle rechtlichen Aspekte überprüft worden sein. Denn das Uvek dürfte aus dem endlosen Hin-und-Her mit dem Zürcher Jugendradio seine Konsequenzen gezogen haben. Deshalb hat es ja auch so lange gedauert. Wer jetzt also Beschwerde einreicht, muss viel Aufwand betreiben und hat wenig Chancen.
ZH: SENIOREN STATT JUNIOREN
Im Falle von Beschwerden sind praktisch alle Argumente, die bisher in der Presse und in Kommentaren auf Websites abgegeben wurden, irrelevant. Denn sie basieren bestenfalls teilweise auf den transparenten Kriterien des Bakom, die jedem Bewerber klar waren. Natürlich ist es stossend, wenn im Radiobereich im grossen Gebiet Zürich-Glarus ein Programm mit einem Kernzielpublikum 15 bis 34 Jahre (Energy Zürich) durch ein solches mit einem Kernzielpublikum 30 bis 60 Jahre abgelöst wird. Und dass dann im kleineren Gebiet Zürich mit RMC Züri gleich noch ein zweites Programm mit dem genau gleichen Zielpublikum konzessioniert wird, ist endgültig problematisch. Um so etwas zu verhindern, hätte das Bakom in der Ausschreibung in Gebieten mit mehreren Frequenzen auch nach Zielgruppen unterscheiden müssen. Die Bewerber hätten sich dann für eine dieser spezifischen Konzessionen bewerben können. Was natürlich bei den heute sendenden Veranstaltern ebenfalls einen Aufschrei gegeben hätte. Denn Radio 24 und Radio Zürisee geben ihre Zielgruppe mit «Alle» an. Und die Kernzielgruppe unterscheidet sich mit 20-50 bzw. 25-50 Jahre auch nicht wesentlich (siehe Kasten «Die umstrittenen Radioentscheide»).
Jetzt bleibt der Jugend einzig noch Radio 105, das aber (ab März 2009) nur gerade im Stadtgebiet von Zürich via UKW empfangbar ist und auf diesem Weg gemäss Gebietsdefinition lediglich rund 350 000 Einwohner erreicht. 105- Boss Giuseppe Scaglione weist allerdings darauf hin, dass dazu täglich nochmals etwa gleich viele Personen kommen, die in Zürich arbeiten. Von den total 700 000 Personen gehört allerdings nur der kleinste Teil zur Kernzielgruppe der 15- bis 24-Jährigen. Denn gemäss Konzession muss der Sender am Ende des zweiten Betriebsjahres im Versorgungsgebiet nachweislich den relativ höchsten Anteil der Hörerinnen und Hörer in dieser Altersgruppe haben. Hier dürfte bereits wieder eine Zeitbombe ticken. Denn was passiert, wenn diese Auflage nicht erfüllt sein sollte?
ENERGY IST SELBER SCHULD Radio Energy hat sich seine Nichtberücksichtigung allerdings selber zuzuschreiben. Nach Auskunft von Matthias Ramsauer, Leiter Radio und Fernsehen beim Bakom, wurden im (vertraulichen und deshalb nicht im Internet publizierten) Redaktionshandbuch von Energy Zürich unter anderem Radarwarnungen als Programmelement angegeben. Obwohl klar war, dass solche in einem konzessionierten Programm verboten sind. Weiter wurde als Nachrichtenquelle beispielsweise 20 Minuten aufgeführt, aber keine Nachrichtenagentur.
Es ist also keine Racheaktion eines gekränkten Bundesrats, wie es der Chefredaktor einer Fachzeitschrift persönlich in seiner Kolumne im Sonntag insinuieren wollte. Und es ist auch nicht Leuenbergers Abneigung gegen Radioprogramme dieser Art. Dass Energy keine Konzession erhält, liegt einzig an seinem mangelhaften Gesuch. Und das ist der einzige Massstab. Die heutige Leistung und der aktuelle Erfolg dürfen keine Rolle spielen, denn dann hätten neue Bewerber von vornherein kürzere Spiesse, und man hätte sich das ganze Verfahren ersparen können.
KEINE VIERTE FREQUENZ
In dieser Situation wäre Ringier gut beraten, seine Kräfte weniger in wilde Rundumschläge, Petitionen, inszenierte Interviews und eine eher peinlich anmutende Empörungsbewirtschaftung zu stecken. Das alles führt nicht zum Ziel. Die Beschwerde ist wegen der Mängel im Gesuch so gut wie chancenlos, und eine zu sätzliche Frequenz wird es nicht geben. Das ist ja inzwischen offiziell. Denn es kann ja nicht sein, dass mitten im Spiel die Regeln geändert werden. Die Gesuchsteller haben ihre Businesspläne auf drei kommerziellen Stationen im grossen und eine im kleineren Gebiet ausgerichtet. Ein vierter Sender im grossen Gebiet würde die Ausgangslage massiv verändern. Die populären und populistischen Bemühungen von Politikern und Prominenten dienen da einzig der Selbst-Promotion.
Wenn Ringier seine Kreativität und Marktmacht in eine positive Richtung steuern würde, könnte sich der grösste einheimische Medienkonzern als technologischer Vorreiter profilieren. Wie das? Ganz einfach: Indem er seine Muskeln dafür einsetzt, der DAB-Technologie zum Durchbruch zu verhelfen. Ringier ist ja bereits mit zehn Prozent an der SwissMediaCast AG beteiligt. Das ist eine gemeinsame Gesellschaft von Privatradios und der SRG für den Aufbau und den Betrieb des neuen Sendernetzes für DAB+. Sobald die dazu notwendige Kapitalerhöhung erfolgt ist, kann mit dem Aufbau des Sendernetzes gestartet werden. Benötigt wird für die erste Stufe (die Agglomerationen Bern, Basel und Zürich) lediglich ein halbes Jahr.
JETZT WOLLEN ALLE DAB-RADIOS
Wenn ein beliebtes Programm wie Energy Zürich nicht mehr über UKW, sondern nur noch über DAB+, Internet und Kabel empfangbar ist, wäre dies eine deutliche Attraktivitätssteigerung der neuen Plattform. Das hat die SRG bereits bewiesen. Nachdem die Mittelwellenverbreitung der Musikwelle auf Ende Jahr eingestellt werden muss, bot sie zusammen mit dem Importeur Telanor und dem Handel 13 000 als «DRS Musikwelle» gebrandete Geräte zum Preis von 99 Franken an. Das Gerät hat (wie eigentlich alle neuen DAB-Geräte) den grossen Vorteil, dass man einen Update auf DAB+ machen kann, sobald das entsprechende Sendernetz in Betrieb ist. Und natürlich ist auch ein UKW-Tuner integriert. Die Geräte fanden reissenden Absatz und waren innert zwei Wochen ausverkauft. Eine weitere Aktion lancierte die Migros im November mit 8000 Apparaten. Aber auch die Nachfrage nach anderen DAB-Geräten hat nach Auskunft von Telanor-GeschaÅNftsführer Roger Kissling massiv zugenommen. So gibt es zum Beispiel für 200 bis 300 Franken Zusatzgeräte, die aus einem normalen UKW-Autoradio ein DAB-taugliches machen. Die DAB-Geräte, die bisher wie Blei in den Regalen lagen, werden jetzt den Händlern fast aus den Händen gerissen. Dafür bleiben billige UKW-Geräte liegen. Inzwischen bestehen bereits Lieferengpässe, und die Schweiz ist für Weltmarktführer Pure zu einem Faktor geworden. Man kann also von einer eigentlichen Trendwende sprechen.
ENERGY FÜR ALLE VIA DAB
Ringier hat bis zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts etwa ein Jahr Zeit, die rund 200 000 Hörerinnen und Hörer von Energy heiss auf die neue Technologie zu machen. Weiter steht Ringier eine Palette von Pressetiteln zur Verfügung, die im Wirtschaftsgebiet 43 zusammen gut eine Million Personen erreichen. Eine Aktion analog der SRG würde also mit Sicherheit in vergleichsweise kurzer Zeit die Zahl der DAB-Geräte im Raum Zürich massiv erhöhen. Importeur Telanor ist für eine solche Aktion nach Auskunft von Geschäftsleiter Roger Kissling jederzeit bereit. Die Vorlaufzeit für die Produktion beträgt drei bis vier Monate. Bis zum Herbst könnten also sowohl die Geräte im Handel als auch das Sendernetz aufgebaut sein. Auf DAB+ wäre Energy auch nicht mehr im Korsett eines Lokalradios. Es könnte sein Programm praktisch ohne bundesrechtliche Vorschriften in der ganzen Deutschschweiz verbreiten und so zur sprachregionalen Konkurrenz von DRS3 werden. Das dürfte langfristig auch finanziell deutlich interessanter werden. Der Markt wartet auf ein reichweitenstarkes, sprachregionales Radioprogramm mit Werbung.
In gleicher Weise könnten auch Webradios verbilligt werden. Und für das mobile Internet gibt es ebenfalls neue Hoffnung. Mitte November hat der Bundesrat nämlich einen Teil der Frequenzen für mobile Kommunikationsdienste frei gegeben, die bisher für die Verbreitung von analogem Fernsehen reserviert waren. Das macht den Weg frei für die mobile Breitband-Datenübertragung. Damit können Webradios in Zukunft auch über das Mobiltelefon genutzt werden. Prädestiniert dafür sind nicht zuletzt Geräte wie das iPhone.
Wenn sich Ringier in dieser Weise als Förderer der modernen Radiotechnologie profilieren würde, wäre der Weg zwar steinig, die Erfolgsaussichten aber mit Sicherheit grösser als mit der Beschwerde.
ONE FM STATT LAC GETROFFEN Ganz ähnlich wie in Zürich sah es ja zunächst im Genferseebecken aus. Hier hätte das erfolgreiche One FM dem neuen Buzz FM weichen müssen. One FM hatte ein sehr ähnliches Konzept mit einer vergleichbaren Zielgruppe wie Energy Zürich. Der Entscheid fiel aber gegen den Sender aus, weil er in seinem Gesuch der Information zu wenig Gewicht beigemessen hatte. Dies hat in der Zwischenzeit auch Besitzer Antoine de Raemy eingesehen. Doch welch ein Glück: Stéphan Barbier-Mueller, der die Konzession für Buzz FM erhalten hatte, will sie jetzt an One FM übertragen. Das hat allerdings überhaupt nichts mit der Empörung und den Unterschriftensammlungen zu tun, wie dies Mitte November ein Beitrag der Rundschau weismachen wollte. Der Grund liegt ganz woanders. Barbier- Mueller zielte mit seinem Gesuch auf Radio Lac, dessen Marktanteil im Verbreitungsgebiet etwa halb so gross ist wie derjenige von One FM. Bezüglich Zielgruppe war das Projekt Buzz FM sehr ähnlich ausgerichtet wie Radio Lac. Mit dem Entscheid des Bakom hätten sich zwei Sender um das gleiche Zielpu blikum gestritten, während die Jungen – ähnlich wie in Zürich – heimatlos geworden wären. Barbier-Mueller ist aber auch noch mit 22 Prozent an Genfer Lokal- TV Léman Bleu beteiligt. Und dieser Sender pflegt eine enge redaktionelle Zusammenarbeit mit dem jungen One FM. Unter diesen Umständen verlor der Genfer Immobilien-Tycoon offenbar das Interesse an einer Konzession.
Noch ist die Sache allerdings nicht in trockenen Tüchern, denn One FM muss jetzt ein neues Gesuch einreichen, das bezüglich News den Ansprüchen des Gesetzes entspricht. Dann gibt es nochmals eine Anhörung, und wenn alles klappt, sollte One FM auf den 1. April 2009 die neue Konzession erhalten.
FINDEN SICH TELL UND TELE 1?
Wie problematisch gesetzliche Vorgaben in einem weitgehend werbefinanzierten Medium sind, zeigt auch das Beispiel aus dem Fernsehbereich in der Innerschweiz. Dort wurde (wie das MTJ bereits vor einem Jahr vermutet hatte) die deutlich überzeugendere Bewerbung von Tele 1 (LZ Medien) derjenigen von Tele Tell (AZ Medien) vorgezogen. Während sich Tele Tell in seiner Bewerbung offensichtlich sehr stark an den eigenen, teilweise leidvollen Erfahrungen aus über zehn Jahren Betrieb orientiert hat, verspricht Tele 1 alles, was dazu dient, sich die Konzession zu sichern. Deshalb musste der Entscheid auch zu Gunsten von Tele 1 fallen (siehe Kasten «Medienkonzentration»). Offen bleibt aber, ob man mit dem versprochenen Angebot auch kommerziell erfolgreich ist, denn gerade beim Fernsehen driften die hehren QualitaÅNtsansprüche der Fachleute und die Bedürfnisse des Publikums oft sehr weit auseinander.
Zu lösen ist auch der Übergang. Da ist noch vieles offen. Einerseits hat die AZ Medien Beschwerde eingereicht. Die LZ Medien räumt diesem Rekurs (nicht ganz zu Unrecht) aber offenbar kaum Chancen ein und baut in ihrem neuen Multimediahaus (nach dem Vorbild der Espace Medien) jetzt die Fernsehstudios aus. Sie werden bis im Herbst 2009 sendebereit sein. So gesehen kommt ihnen die Beschwerde gerade recht. Denn ohne Zukunftsaussichten dürfte die AZ kaum Lust verspüren, mit ihrem Sender weiter Geld zu verlieren. Würde Tele Tell nämlich sofort eingestellt, ergäbe sich ein mehrmonatiger Sendeunterbruch. In der Zwischenzeit könnte der Sendeplatz von Tele Tell auf den Fernbedienungen in den Haushalten durch andere Programme belegt sein. Nach Auskunft von Jürg Weber, GeschaÅNftsführer der Neuen Luzerner Zeitung, ist man aber auch mit AZ-Verleger Peter Wanner im Gespräch. Denkbar ist, dass Tele 1 Angestellte und einen Teil der Technik übernimmt. Diskutiert wird auch über gemeinsame Sendungen. Sollten diese Gespräche zu einem für beide Seiten befriedigenden Ergebnis führen, könnte sich Wanner auch einen Rückzug der Beschwerde vorstellen.
FÜR TELE TOP WIRDS SCHWER
Ganz anders präsentiert sich die Ausgangslage für Tele Züri. Hier ist genau das vom MTJ in der Ausgabe 8/07 geschilderte Szenario herausgekommen. Die Verweigerung der Konzession hat für Tele Züri eigentlich nur einen einzigen Nachteil: Es gibt mit Tele Top einen Konkurrenten, der auch in seinem Stammgebiet verbreitet wird. Das heisst allerdings nicht, dass die Zuschauer von Tele Züri nun in Scharen zu Tele Top überlaufen werden. Dazu ist das Konzept von Tele Top viel zu wenig auf ein urbanes Publikum ausgerichtet. Zudem erhält der Sender nur für die zusätzlichen Programmfenster für die Kantone Thurgau und Schaffhausen Gebührengelder. Alle andern Ausbauten muss er dagegen aus Werbegeldern finanzieren. So zum Beispiel die viermal wöchentliche Ausstrahlung des «Top Talk». Allerdings sollen gemäss Gesuch «quotenbringende Einzelgäste» aus dem Show-Business und VIP-Bereich nur ausnahmsweise eingeladen werden. Das zeigt, wie man das Programm den vom Bakom gewünschten Kriterien anpasst und dabei die Bedürfnisse des Publikums zu wenig berücksichtigt. Es ist nicht zu erwarten, dass der Sender Tele Züri Publikum wegnehmen wird. Und damit wäre dann auch die Finanzierung des Programmausbaus in Frage gestellt.
TAMEDIA MACHTE FEHLER
Rückblickend war es sicher ein grober strategischer Fehler, dass sich die Tamedia zusammen mit den Regierungen von Stadt und Kanton Zürich gegen die ursprüngliche Gebietseinteilung des Bakom gewehrt hat. Sie hätte Zürich als weissen Fleck, das heisst als Gebiet ohne Gebührenanspruch definiert. Damit wäre Tele Züri ohne Konkurrenz im eigenen Gebiet gewesen und hätte ohne Konzession weiter im ganzen heutigen Gebiet senden können. Ausserdem wäre es bei der Programmgestaltung wesentlich freier und könnte zudem noch von einigen Privilegien bezüglich Werbung profitieren. So gibt es für nicht konzessionierte Programme keinerlei Einschränkungen der Werbedauer und mehr Freiheiten bei der Unterbrecherwerbung. Auch Verkaufssendungen und Verkaufsprogramme unterliegen keinen Einschränkungen. So wäre es ohne weiteres möglich, den Tele-Züri-Kanal tagsüber einem Homeshopping- Kanal anzubieten oder ihn auch gleich selbst aufzubauen.
Diese Vorteile hat die Tamedia nun offenbar stärker gewichtet. Sie verzichtet auf eine Beschwerde, baut aber bis Mitte 2009 das Sendegebiet von 605 000 auf 1,06 Millionen Haushalte aus. Die analoge Verbreitung wird die gesamte Region rund um den Zürichsee inklusive Rapperswil Jona, grosse Teile des Kantons Glarus, die Linthebene sowie neu den ganze Kanton Schwyz abdecken. Entsprechende Vereinbarungen mit den Kabelnetzanbietern wurden nach Angaben der Tamedia bereits unterzeichnet. Die Aufschaltung im Raum Schaffhausen und Zug werde derzeit durch die betreffenden Kabelnetzbetreiber noch geprüft. Programmlich bleibt der Grossraum Zürich im Zentrum.
TELE ZÜRI DIGITAL BALD ÜBERALL
Ergänzend zur analogen Verbreitung wird Tele Züri im ersten Halbjahr 2009 auch die digitale Verbreitung ausbauen. Geplant ist die Aufschaltung im Angebot von Cablecom Digital-TV in der gesam ten Deutschschweiz und im Tessin sowie die Aufnahme in das gesamtschweizerische Angebot von BluewinTV. In der Nordostschweiz soll die digitale Verbreitung in den Kabelnetzen des Kantons Thurgau erfolgen. Im Internet ist das Programm weiterhin über den TV-Anbieter Zattoo empfangbar. Geprüft werde ausserdem die Verbreitung über ein eigenes Livestream-Angebot.
Eine grosse Hürde für ein Programm ohne Konzession ist bei einem via Kabelnetz verbreiteten Programm die Aufschaltbereitschaft der Netzbetreiber. Der sicherste Weg führt über eine so genannte Aufschaltverfügung des Bakom. Im Falle von Tele Züri hat sich Moritz Leuenberger schon Ende Oktober vor versammelter Medienmeute praktisch dazu verpflichtet. Aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Denn für Tele Züri wäre diese Verfügung natürlich nur für bestimmte Kabelnetze verpflichtend. Die Vermutung liegt nahe, dass es sich dabei um die gleichen Netze handeln würde, die den Sender heute schon übertragen. Nach Auskunft von Christoph Zimmer, Leiter Unternehmenskommunikation, wird Tamedia deshalb höchstens in Einzelfällen auf dieses Instrument zurückgreifen. In weitere Kabelnetze zu kommen, wäre vermutlich nicht ganz einfach. Da wäre die Tamedia auf gute Argumente bzw. finanzielle Abgeltungen angewiesen.
HOHE HÜRDEN FÜR EINE AUFSCHALTVERFÜGUNG
Die Sache mit den Aufschaltverfügungen wird gegenwärtig auch bei den sprachregionalen Privatprogrammen heiss gehandelt. Diese senden ja im Moment noch alle nach einer altrechtlichen Konzession. Unter dem Regime des neuen Gesetzes hat diese für Programme, die via Kabel und/oder Satellit verbreitet werden, nach Auskunft des Bakom aber nur noch psychologischen Wert. Ein Anrecht auf Verbreitung gibt sie für diese Programme nämlich nicht (mehr). Ohne Konzession gibt es aber die oben geschilderten, zusätzlichen Freiheiten im Werbebereich. Für das erfolgreich gestartete 3+ wäre es also durchaus eine Option, die noch bis 2016 gültige Konzession vorzeitig zurückzugeben. Dominik Kaiser beabsichtigt das im Moment allerdings nicht. Hauptgrund dafür ist die Abgabe für die Filmförderung, die in der Konzession auf zwei Prozent festgelegt wurde, während sie im neuen Gesetz vier Prozent beträgt. Allerdings ist nach Auskunft des Bakom noch nicht entschieden, ob in diesem Fall das Gesetz die Regelung in der Konzession aushebelt. Für Star TV und Viva Schweiz erledigt sich die Konzessionsfrage von selbst. Denn bei Star TV läuft die Konzession Ende 2008 und bei Viva Schweiz Ende März 2009 aus. Beide Sender setzen jetzt auf die Karte der Aufschaltverfügung (Must-carry-rule). Diese ist aber nicht ganz einfach zu erhalten. Denn in Art. 60 des RTVG ist zum einen festgelegt, dass eine solche Verfügung nur erteilt werden kann, wenn «das Programm in besonderem Mass zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags beiträgt». Dieser Auftrag heisst nach Art. 93, Absatz 2 der Bundesverfassung: «Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.»
FÜNF WOLLEN VERFÜGUNG
Und wer entscheidet, ob dies der Fall ist? Das Bakom. Es gibt aber bis jetzt keine Richtlinien, Checklisten oder dergleichen. Nach Auskunft von Susanne Marxer muss sich zuerst eine Praxis bilden, da man mit dem (seinerzeit abgelehnten) Gesuch von U1 erst über einen Praxisfall verfügt. Stolpersteine könnten insbesondere Call-TV-Elemente sein. Zurückhaltend ist das Bakom aber auch, weil eine solche Aufschaltverfügung einen schwerwiegenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellt. Ausserdem ist in Artikel 53 der Verordnung zum RTVG die Maximalzahl Radio- und TV-Programme festgelegt, die analog bzw. digital zur Verbreitung vorgeschrieben werden können. Beim TV sind es 25 im analogen und 30 im digitalen Angebot. Gegenwärtig sind die folgenden fünf Gesuche um eine Aufschaltverfügung hängig bzw. angekündigt:
• Viva Schweiz
• Schweiz 5 (U1 TV)
• Star TV
• Game TV (von Star TV)
• Schweizer Sportfernsehen (SSF)
Dabei ist klar, dass alle ins analoge Angebot aufgenommen werden möchten. Offen ist nach Auskunft des Bakom insbesondere, ob reine Spartenprogramme den Ansprüchen einer Aufschaltverfügung genügen. Wenn nicht, hätten nur gerade Schweiz 5 (siehe Kasten) und Star TV eine Chance. Einigermassen verwirrend ist die Situation mit Game TV und dem Schweizer Sportfernsehen, denn diese streiten sich um die gleichen Inhalte. Auf Game TV sollen nach Auskunft von Rechtsanwalt Mathis Berger auch die Sportinhalte verbreitet werden, die jetzt noch auf Star TV laufen. Diese gehören allerdings dem Schweizer Sportfernsehen, der United Sport Production (USP) TV AG, die bereits Verträge mit einer ganzen Reihe von Verbänden in der Tasche hat. Pascal Jenny, VR-Delegierter von USP, ist aber zuversichtlich, dass man diesbezüglich noch eine gemeinsame Lösung finde. Denn das Sportfernsehen hat keine eigenen Sendeeinrichtungen und würde eigentlich gerne weiter mit Star TV zusammenarbeiten. Andererseits müsste Star TV bezüglich Sportinhalten bei Null beginnen.
DIE LUNTE BRENNT WEITER
Eines wird klar: Langsam scheint sich in der Deutschschweiz doch eine ganze Palette von privaten TV-Angeboten zu entwickeln. Zusammen mit 3+ wären es immerhin deren sechs. Wie weit diese auch ohne Aufschaltverfügung on air gehen, ist im Moment allerdings noch offen.
Und bei den Radioprogrammen gleicht insbesondere der Raum Zürich einer Baustelle. Die vor der Konzessionserteilung beklagte Unsicherheit bleibt dort bestehen – einfach auf einem andern Niveau. Jedenfalls kann man im Moment davon ausgehen, dass 2009 mindestens im ersten Halbjahr bei den Radioprogrammen alles beim Alten bleibt.
Diese Situation ist Ergebnis eines Gesetzes, das zu vieles regeln will. Es erfordert insbesondere vom Bakom einen hohen Aufwand, denn es ist verpflichtet, zu kontrollieren, ob all die schönen Versprechungen auch in die Tat umgesetzt worden sind. Es ist nur zu hoffen, dass dies immer der Fall ist. Denn was passiert, wenn einem Sender die Konzession entzogen wird, weil er seine Versprechen nicht einhält, weil er erfolgreich im Markt verankert ist und seine Position nicht durch marktfremde Korrekturen gefährden will? Da wäre dann die Polemik im Zürcher Radiomarkt erst das Vorspiel gewesen.
|
|
 |
AUS U1 SOLL SCHWEIZ 5 WERDEN Wohl nicht zuletzt um die Chancen für eine Aufschaltverfügung zu verbessern, möchte U1 sein Programm nach dem Vorbild von France 5 neu als Programm über Schweizer Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport lancieren. Zu jeder vollen Stunde soll es wie beim Radio einen Newsflash geben. Weiter geplant sind Reportagen über Personen, Landschaften oder Institutionen der Schweiz, ein Talk mit «Menschen, die besondere Eigenschaften, Funktionen oder etwas Besonderes erlebt haben», ein interaktives Gesundheitsmagazin, ein Streitgespräch zu den Themen Politik, Wirtschaft und Kultur sowie die 55-minütige Alpenwelle mit «den neusten Beiträgen zur Schlagerund Volksmusik und viel Musik». Der Ausbau erfolge in verschiedenen Schritten. Das Tempo hänge wesentlich davon ab, wie schnell die Aufschaltverfügung erteilt werde. Offen bleibt, ob sich ein solches Programm aus Werbung wirklich finanzieren lässt.
|
 |
MEDIENKONZENTRATION Am häufigsten kritisiert wurde die auf den ersten Blick uneinheitliche Gewichtung des Faktors Medienkonzentration. Die Entscheide entsprechen aber genau den gesetzlichen Vorgaben. In Art. 45 Absatz 3 heisst es nämlich: «Gehen in der Ausschreibung für eine Konzession mehrere Bewerbungen ein, so wird derjenige Bewerber bevorzugt, der am besten in der Lage ist, den Leistungsauftrag zu erfüllen. Sind mehrere Bewerbungen unter diesem Gesichtspunkt weitgehend gleichwertig, so wird jener Bewerber bevorzugt, der die Meinungs- und Angebotsvielfalt am meisten bereichert.» Weil die Gesuche der Platzhirsche im Aargau und in Graubünden offenbar besser beurteilt wurden, spielte der Faktor Medienkonzentration hier keine Rolle. Im Falle der Zentralschweizer TV-Konzession war das Gesuch von Tele 1 aber offensichtlich besser als dasjenige von Tele Tell. Der zweite Entscheidfaktor Medienkonzentration kam deshalb in diesem Fall überhaupt nicht zum Zug.
|
|
|
|
|
 |
 |